„Was keine wissen darf….“

Interview mit Bettina Kubis, Leiterin der AWO Schwangerschaftsberatungsstelle, zum Thema Paragraf 219a und ihrer Arbeit

Die AWO Schwangerschaftsberatungsstelle berät Frauen und natürlich auch Männer zu allen Themenbereichen rund um Schwangerschaft und Geburt. Darüber hinaus leistet die Einrichtung eine wichtige Unterstützung für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch strafbar – allerdings nicht nach der sogenannten „Beratungsregelung“ mit der Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle und wenn der Eingriff von Ärzten vor Beendigung der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgt.

Die Beratungsstelle hat somit eine zentrale Aufgabe, Frauen bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen und ihr weiterführende Informationen zu geben – ganz gleich ob sie sich für eine Fortsetzung der Schwangerschaft entscheidet oder dagegen.

Derzeit diskutiert die Politik wieder über das Thema. Woran liegt das?

Die Diskussion um den Abtreibungsparagraphen 218 hat eine lange Geschichte und ist sehr vielschichtig. Kaum ein Thema wurde in der Vergangenheit so emotional und kontrovers in Gesellschaft und Politik erörtert. Zuletzt rankte sich die Auseinandersetzung um den Paragrafen 219a, in dem es um ein Werbungsverbot für den Schwangerschaftsabbruch ging. Die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil auf ihrer Webseite in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik “Frauengesundheit” der Begriff “Schwangerschaftsabbruch” zu finden war.

Aber findet man heutzutage nicht alle wichtigen Informationen dazu im Internet?

Freie Arztwahl und Entscheidungsfreiheit sind in Deutschland ein hohes Gut, auf das niemand vor einem operativen Eingriff verzichten möchte. Informationen darüber, in welchen Artpraxen und wo Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, wird man im Netz vergeblich suchen. Auf den Webseiten von Gynäkologen, kann nur gemutmaßt werden, ob sich hinter dem Oberbegriff „ambulante Operationen“ auch Schwangerschaftsabbrüche verbergen. Die betroffenen Frauen sind somit darauf angewiesen, die Informationen über Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, über ihre Frauenärztin/ihren Frauenarzt zu erhalten oder spätestens beim Pflichtberatungstermin in der Beratungsstelle. Somit stehen die Betroffenen in Abhängigkeit von Ärzten und Institutionen und können nur darauf hoffen, dass sie umfangreiche Informationen erhalten, die ihnen auch eine Wahlfreiheit ermöglichen.

In welcher Situation befinden sich die Frauen, die die AWO Beratungsstelle aufsuchen?

Frauen, die zu uns kommen, sind emotional unsicher, da sie ungewollt schwanger wurden. Wir als Beratungsstelle haben somit eine zentrale Rolle, die betroffenen Frauen im Spannungsfeld von Pflichtberatung und unabhängiger Entscheidung zu beraten.

Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe…

Wir sind uns dessen sehr bewusst und fördern daher besonders das Selbstbestimmungsrecht der Ratsuchenden und respektieren jede selbst- und eigenverantwortlich getroffene Entscheidung.

Nach welchem Prinzip beraten Sie?

Für die Beratung im Schwangerschaftskonflikt gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Sie wird ergebnisoffen geführt und geht von der Eigenverantwortung der Frau aus. Die Ratsuchenden sollen nicht bevormundet oder beeinflusst werden, die Beratung soll laut Gesetz aber vornehmlich dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen. Für uns ist es besonders wichtig, den Frauen und gegebenenfalls begleitenden Personen einen Raum zu geben, in dem sie ihre Situation mit uns wertneutral reflektieren kann. So hat sie die Möglichkeit, sich im Gespräch zu stabilisieren, Befürchtungen und Ängste anzusprechen und danach bewusster mit ihrer Entscheidung umzugehen.

Warum fordert die AWO, dass der Paragraf 219a StGB abgeschafft wird?

Der Paragraf 219a erschwert Frauen in Notlage den Zugang zu Informationen. Dies steht im Widerspruch zum Grundrecht auf Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1, Grundgesetz). Der Paragraf 219a geht zurück auf die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik, die den Tatbestand des “Werbeverbots” in der Strafrechtsreform im Mai 1933 einführte. Eine zeitgemäße Politik, die ihre Bürger und Bürgerinnen sowie deren Integrität ernst nimmt, sollte für ein Gesetz sorgen, dass Frauen ihre Selbstbestimmungsrechte (Artikel 2, Absatz 1, Grundgesetz) einräumt und somit für rechtliche Sicherheit sorgt.

Am Ende entscheidet die Politik – kann die AWO hier Einfluss nehmen?

Der AWO Bundesverband und ein breites Bündnis haben die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD jetzt in einem Offenen Brief aufgefordert, den Paragrafen 219a StGB aufzuheben. Dem Bündnis gehören 26 Verbände und Organisationen an. Wir fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Wie viele Frauen haben Sie im vergangenen Jahr beraten?

Im Jahr 2017 hat unsere Beratungsstelle 452 Frauen mit 57 unterschiedlichen Nationalitäten zu allgemeinen Themen der Schwangerschaft beraten. Darüber hinaus kamen 243 Frauen mit 30 unterschiedlichen Nationalitäten in die Schwangerschaftskonfliktberatung. Ob die von uns beratenen Frauen tatsächlich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen oder sich für eine Fortsetzung ihrer Schwangerschaft entschieden, entzog sich in den überwiegenden Fällen unserer Kenntnis und ist statistisch nicht zu erheben. Viele Frauen kamen aber schon mit der Tendenz zu einer Entscheidung in die Beratungsstelle.

Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gaby  Kujawa
Wilhelmstraße 7
30171 Hannover
Tel. 0511 8114-261
Fax: 0511 8114-250
E-Mail
Christian Degener
Wilhelmstraße 7
30171 Hannover
Tel. 0511 8114-259
Fax: 0511 8114-250
E-Mail
Beitrag teilen:
Eine verbindende Aktion

Eine verbindende Aktion Region Hannover/ Hannover. Seit 24 Jahren beteiligt sich die AWO Region Hannover am Marathon-Wochenende unter dem Motto „AWO gegen Ausgrenzung – Unsere Sprache ist Integration“ und setzt ein starkes Zeichen für Zusammenhalt und Integration. In diesem Jahr gingen am 13....

ADAC Marathon: Viele Besucher*innen an Tag 1

ADAC Marathon: Viele Besucher*innen an Tag 1 Region Hannover/ Hannover. Tolles Wetter und viele Besucher*innen: Am Samstag ist der zweitägige ADAC Marathon mit einem Familien- und Kindertag gestartet. Die AWO Region Hannover hatte auf der Aktionswiese neben dem Rathaus ein buntes Programm mit Kletterberg sowie verschiedenen Mitmachaktionen...

Auf zum Marathon-Wochenende…

Auf zum Marathon-Wochenende… Region Hannover/ Hannover. Zelt aufbauen, Startnummern für die Kinder verteilen, Kuchenspenden abholen, Equipment zusammenpacken und Laufshirts verteilen – bei der AWO laufen die letzten Vorbereitungen für das Marathon-Wochenende. Seit 24 Jahren ist die AWO Region Hannover unter dem Motto „AWO...

Suche
Coronavirus: Aktuelle Informationen aus unseren Einrichtungen.Weitere Informationen
+