Assistenz beim Wohnen/
Ambulant Betreutes Wohnen
Martha-Wissmann-Platz 3
30449 Hannover
Kontakt: Claudia Schrader (Leitung)

Assistenz beim Wohnen für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen

Was bedeutet Assistenz beim Wohnen?

Die bisherige Maßnahme Ambulant Betreutes Wohnen ist in Assistenz beim Wohnen umbenannt worden.

Die Assistenz beim Wohnen ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und soll Menschen mit einer psychischen Erkrankung in ihrer eigenständigen Lebensführung unterstützen.

Wer kann von uns unterstützt werden?

Wenn Sie eine psychische Erkrankung haben, volljährig sind und in einer eigenen Wohnung leben, aber Ihre Lebensführung (noch) nicht allein bewältigen können, können Sie von uns dabei unterstützt werden. Die Assistenz findet überwiegend in Form von Hausbesuchen bei Ihnen statt.

In welchen Bereichen können Sie unterstützt werden?

Die jeweiligen Assistenzleistungen werden gemeinsam vereinbart und umfassen je nach Bedarf folgende Hilfestellungen:

  • Lernen, mit der psychischen Erkrankung zu leben, Hilfen selbstständig zu suchen und in Anspruch zu nehmen
  • Hilfe bei der Bewältigung des Alltags, wie z.B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Behörden etc.
  • Beantragung und Realisierung finanzieller Ansprüche, rehabilitativer oder medizinischer Maßnahmen etc.
  • Gestaltung des Tagesablaufes und der Freizeit
  • Krisenintervention
  • Hilfe bei beruflicher Rehabilitation

Was ist das Ziel der Assistenz?

Ziel der Assistenz ist, eine möglichst selbständige Lebensführung der KlientInnen zu erreichen, damit sie soweit wie möglich von äußerer Hilfe unabhängig werden. Die Dauer der Assistenz richtet sich nach den individuellen Erfordernissen und kann dabei einen Zeitraum von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren umfassen.

Wie wird die Assistenz beim Wohnen finanziert?

Das Assistenz beim Wohnen wird, sofern kein eigenes übersteigendes Vermögen bzw. Einkommen vorhanden ist, durch den Träger der Sozialhilfe auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit uns, finanziert. Für die Gewährung der Maßnahme sind eine fachärztliche Stellungnahme und ein Antrag auf Kostenübernahme an den Fachbereich Soziales erforderlich. Hierbei beraten und begleiten wir Sie gern.

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