Integrationsfachdienst (IFD) für Menschen
mit Behinderungen im Arbeitsleben
Deisterstraße 85 A
30449 Hannover

Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Der IFD bietet Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden professionelle Unterstützung und Begleitung in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Arbeitsplatzsicherung bei Schwerbehinderung sowie zu den Themen Jobcoaching am Arbeitsplatz und Budget für Arbeit. Im Auftrag des Integrationsamtes und anderer Träger der beruflichen Rehabilitation entwickelt der IFD gemeinsam mit allen Beteiligten ganzheitliche Lösungen. Der IFD versteht sich als Partner für alle Parteien.

 Wir beraten allparteilich und auf Wunsch vertraulich.

Integrationsfachdienst gemäß § 192 SGB IX in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt.

  • Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen

    Wir beraten und betreuen Sie kostenfrei bei:

    • Über- oder Unterforderung
    • Fragen zu Gleichstellung / Feststellung der Schwerbehinderung und Ausweis / besonderem Kündigungsschutz
    • Konflikten im Arbeitsumfeld mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten
    • Leidensgerechter Arbeitsplatzgestaltung
    • Fragen zu Wiedereingliederung, Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
    • Interesse an Jobcoaching
    • Fragen zur Frühverrentung (Erwerbsminderungsrente) oder Teilzeittätigkeit
  • Arbeitgebende/Betriebliches Umfeld

    Wir bieten Ihnen kostenfreie Beratung zu folgenden Themen an:

    • Beratung zu Arbeitsplatzausstattung und Arbeitshilfen für behinderte Mitarbeitende
    • Problemen im Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitenden (Konflikte, Wesensveränderungen)
    • Beratung bei innerbetrieblichen Umsetzungen
    • Informationen zu Behinderungsbildern und deren Auswirkungen in Bezug auf den Arbeitskontext
    • Leistungen und Zuschüsse des Integrationsamtes (Lohnkostenzuschuss, Arbeitsplatzausstattung/Schulung) und anderer Kostenträger
    • Fragen zu Gleichstellung / Schwerbehinderung / besonderem Kündigungsschutz
    • Möglichkeiten des Jobcoachings für schwerbehinderte Menschen
    • Unterstützung durch den Fachdienst im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bei Wiedereingliederungen

    Wir beraten bei Bedarf auch Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Mitarbeitervertretungen, Personal- und Betriebsräte sowie Beauftragte der Arbeitgebenden für Schwerbehindertenfragen, BEM-Beauftragte und Betriebs- und Personalärztinnen- und ärzte.

  • Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)

    Jobcoaching AP ist ein definiertes, zeitlich befristetes Unterstützungsangebot, welches in dem Betrieb bzw. der Dienststelle des Arbeitnehmenden stattfindet. Die Leistung dient als (Wieder-) Einstieg in ein Arbeitsverhältnis oder zu dessen Erhalt. Voraussetzung ist in der Regel eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

    Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

    Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt 

    Bundes­arbeits­gemeinschaft der Integrations- und Inklusions­ämter und Haupt­fürsorgestellen (BIH)

    Deutsche Gesellschaft für JobcoachingAP e.V.

    BAG UB Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung

  • Budget für Arbeit

    Menschen mit Behinderungen erhalten durch das Budget für Arbeit die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Es wird somit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ermöglicht. Das Budget für Arbeit ist ein Rechtsanspruch nach § 61 SGB IX. Der IFD Hannover berät interessierte Arbeitgebende und Arbeitnehmende zum Budget für Arbeit und begleitet diese bei der Anbahnung.

    Vorteile für Menschen mit Behinderungen

    • Chance auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt
    • Selbstständiger Verdienst des Lebensunterhalts
    • Unterstützung bei der Einarbeitung und Begleitung am Arbeitsplatz
    • Rückkehrrecht in eine Werkstatt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

    • Erkennbares soziales Engagement
    • Entlastung von Fachkräften
    • Unterstützungsleistung bei der Einarbeitung und Begleitung am Arbeitsplatz
    • Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitnehmerbruttos
    • Bei bereits erfüllter Beschäftigungsquote: Eine Prämie von 250 Euro pro Monat aus Mitteln der Ausgleichsabgabe pro bewilligtes Budget für Arbeit (Grundlage Schwerbehinderten Ausweis)
    • Reduzierung der Ausgleichsabgabe bei noch nicht vorhandener Beschäftigungsquote
Kontakt

Terminanfragen bitte über die Verwaltung Susanne Völckers, 0511 21978-182, ifd@awo-hannover.de

Ansprechpersonen IFD Berufsbegleitung:
Leonie Vogel (Einrichtungsleitung):
Tel. 0511 21978-153, leonie.vogel@awo-hannover.de
Sigrun Abigt:
Tel. 0511 21978-110, sigrun.abigt@awo-hannover.de
Constanze Ast:
Tel. 0511 21978-139, constanze.ast@awo-hannover.de
Christina Kintscher:
Tel. 0511 21978-144, christina.kintscher@awo-hannover.de
Malte Lütjen:
Tel. 0511 21978-1224, Malte.Luetjen@awo-hannover.de
Irina Miller:
Tel. 0511 21978-180, irina.miller@awo-hannover.de

Ansprechpartnerin Jobcoaching:
Eva-Maria Assauer:
Tel. 0511 21978-1616, eva-maria.assauer@awo-hannover.de

Ansprechpartner Budget für Arbeit:
Stefan Matschke:
Tel. 0511 21978-157, stefan.matschke@awo-hannover.de

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