Teilnahmebedingungen für Kurse und Geschäftsbedingungen für Reisen

Teilnahmebedingungen für Kurse

 

Anmeldungen / Teilnahmegebühren
Ihre Anmeldung ist jederzeit möglich: schriftlich, telefonisch oder online über unsere Internetseite. Die Teilnehmeranzahl in unseren Kursen ist begrenzt. Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Anmeldung. Nach Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte 4 Wochen vor Kursbeginn. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kursleitung.

 

Abmeldung

Sollten Sie verhindert sein, ist es erforderlich, sich spätestens 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich abzumelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, müssen wir auf Zahlung der Gebühr bestehen.

 

Rückerstattung

Sollte eine Veranstaltung nicht zustande kommen, werden die Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Rückzahlungen für gebuchte, aber nicht besuchte Kursstunden sind nicht möglich.

 

Ermäßigung

Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II – Empfängerinnen und Empfänger entrichten für einen Kurs gegen Vorlage entsprechender Nachweise eine ermäßigte Kursgebühr.

Bitte beachten Sie, dass das Mindestentgelt von 20 € und Materialkosten nicht ermäßigt werden.

Aktuelle Informationen dazu erfragen Sie bitte unter Tel.: 0511 21978-170/-123

 

Datenschutz

Die AWO Region Hannover e.V. speichert Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken und gibt diese nicht an Dritte weiter.

 

Haftung

Wir übernehmen keine Haftung bei Unfallschäden, Sach­schäden, Folgeschäden und Eigentumsverlust.



Geschäftsbedingungen für Reise

  1. Abschluss des Reisevertrages

Soweit nicht anders angegeben, ist der Veranstalter die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.

Mit der Anmeldung bietet der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sie kann durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer erfolgen. Für die Vertragsverpflichtungen steht der Anmelder ein. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen oder gesonderten Erklärung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

 

  1. Buchung

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung und den Sicherungsschein. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt vollständig zu leisten.

 

  1. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf bezogenen Angaben

in der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer

ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, den Zustiegsort, Abfahrtsort oder Ankunftsort zu ändern. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich über Leistungsabweichungen in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder der Rücktritt angeboten.

 

  1. Mindestteilnehmerzahl

Kann wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitere Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatzleistungen können nicht geltend gemacht werden.

 

  1. Teilnehmer-Rücktritt

Sie können jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der

Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bei

Rücktritt bis zu 60 Tagen vor Fahrtbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 Euro Verwaltungskosten. Innerhalb von 59 bis 30 Tagen vor Fahrtbeginn 25 % des Reisepreises, innerhalb von 29 bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 60 % des Reisepreises, vom 14. Tag bis Fahrtbeginn 80 % des Reisepreises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dieses als zum Fahrtbeginn erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

6.Umbuchung/ Teilnehmerwechsel

Eine Umbuchung auf ein anderes als im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist nur nach vorheriger Rücksprache und mit

unserer Zustimmung bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Sie können sich bei der Reise durch eine Ersatzperson ersetzen lassen. Eine bereits geleistete Zahlung verfällt dadurch nicht. Wir behalten uns vor einer Umbuchung zuzustimmen. Sollte keine Ersatzperson gefunden werden, gelten die aufgeführten Rücktrittsbedingungen. In beiden Fällen erheben wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.

 

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.

Wird die Reise wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vertrag gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.

 

  1. Haftung

Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

 

  1. Haftungsausschluss

Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Stadtführungen, Veranstaltungen, etc.). Soweit vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, haften wir nicht für etwaige, z.B. aus der Flug- und Fahrplangestaltung entstandenen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen oder Terminverschiebungen. Ebenso erfolgen Baden und andere Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren, Surfen, Segeln etc.) auf eigene Gefahr, soweit der Gesetzgeber keine andere Haftung verlangt. Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Haftung nach § 8 a Absatz 1 Satz 2 StVG ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Wir haften nicht für Schäden am Reisegepäck. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind von Ihnen selbst zu beaufsichtigen. Sie haften für jeden Schaden, der durch die von ihnen mitgeführten Sachen verursacht wird. Gepäck wird im normalen Umfang befördert (pro Person ein Koffer und ein Handgepäckstück). Abweichungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

  1. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis. Ein Schadensersatzanspruch ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften und intern. Abkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

 

  1. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum geltend gemacht

werden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsmäßig endet. Haben Sie uns gegenüber fristgemäß Ihre Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung bis zum Tage unserer schriftlichen Zurückweisung gehemmt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

 

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten. Soweit sie uns bekannt sind, teilen wir Ihnen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften mit der Anmeldebestätigung mit. Soweit wir Kenntnisse über Änderungen der genannten Bestimmung erhalten, geben wir diese bis zum Abreisetag bekannt. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Teilnehmer, bei Minderjährigen die Eltern, verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

 

  1. Mitwirkungspflicht

Unsere Mitarbeiter sind umgehend über eventuelle Störungen in Kenntnis zu setzen. Sollten diese vor Ort nicht erreichbar sein, reicht eine sofortige schriftliche Mitteilung an unsere Geschäftsstelle. Die Mängel, um deren Abhilfe nachgesucht wird, sind zu benennen. Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen oder in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Vor der Kündigung des Reisevertrages ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.

 

  1. Ausschluss und Rücktransport bei Krankheit

Wir erwarten, dass die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert werden. Sollte grob gegen diese verstoßen werden, sind wir berechtigt, den Teilnehmer nach schriftlicher Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Bei Kinderfreizeiten gilt entsprechendes für ein Kind, das durch sein Verhalten das Gruppengefüge in unzumutbarer Weise stört. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/ Anmelders.

Dieses gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer erkrankt und nicht an der planmäßigen Rückreise teilnehmen kann.

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

 

  1. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt der AWO vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingungen zur Folge. Gerichtsstand ist Hannover. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung Mai 2018.

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