Hannover. Möglichst schnell Deutsch lernen und sich sicher in der neuen Heimat bewegen – ist das Ziel vieler zugewanderter Menschen. Deutschkenntnisse helfen ihnen, sich hier eine berufliche Zukunft aufzubauen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die AWO Region Hannover bietet erwachsenen Zugewanderten ein breites Deutschförderprogramm an. Normalerweise findet der Unterricht in den Räumen der AWO Einrichtung Sprache und Integration am Schwarzen Bär im Stadtteil Linden statt. Jetzt lernen die Teilnehmenden in virtuellen Klassenzimmern und Online-Tutorien.
„Der virtuelle Unterricht ist eine Fortführung unserer vor dem Lockdown stattgefundenen Sprach- und Integrationskurse“, sagt AWO Einrichtungsleiterin Heike Seiker. Die Kursteilnehmenden erhalten einen Link, mit dem sie sich von zuhause aus in ihre Klasse einloggen und wie in einem normalen Klassenzimmer miteinander kommunizieren und arbeiten und sich mit der Lehrkraft austauschen können. Voraussetzung für die Kursteilnahme ist das Vorhandensein eines entsprechenden Endgeräts wie Laptop, PC oder Tablet. Wer kein eigenes Gerät zur Verfügung hat, bekommt einen ausgestatteten PC leihweise zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich bietet die AWO mit Online-Tutorien Interessierten die Möglichkeit, im Sprachlernprozess zu bleiben. Dafür werde das VHS Lernportal genutzt, das sich an den Niveaustufen A1 bis B2 orientiere, wie Seiker berichtet. Die Teilnehmenden bekommen von den Lehrkräften individuell zugeschnittene Aufgaben, die sie in einem bestimmten Rhythmus bearbeiten sollen. Der Austausch dazu findet telefonisch oder per E-Mail statt.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sei es wichtig, dass der Unterricht trotz Corona-Pandemie weiter gehe, erklärt Seiker. „Sie wollen Deutsch lernen, um hier richtig Fuß fassen zu können.“
Anmeldung und Beratung für die Teilnahme an den Deutsch- und Integrationskursen bei der AWO erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0511 22036-343/347.
Zum Hintergrund
Die Einrichtung „Sprache und Integration“ der AWO Region Hannover bietet Integrationskurse nach §43 (Aufenthaltsgesetz) und berufsbezogene Deutschsprachkurse nach §45 (Aufenthaltsgesetz) an. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert (BAMF).
Text: Gaby Kujawa, Foto: Christian Degener