Integrationsfachdienst (IFD) für Menschen
mit Behinderungen im Arbeitsleben
Deisterstraße 85 A
30449 Hannover

Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Der IFD bietet Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden professionelle Unterstützung und Begleitung in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Arbeitsplatzsicherung bei Schwerbehinderung sowie zu den Themen Jobcoaching am Arbeitsplatz und Budget für Arbeit. Im Auftrag des Integrationsamtes und anderer Träger der beruflichen Rehabilitation entwickelt der IFD gemeinsam mit allen Beteiligten ganzheitliche Lösungen. Der IFD versteht sich als Partner für alle Parteien.

 Wir beraten allparteilich und auf Wunsch vertraulich.

Integrationsfachdienst gemäß § 192 SGB IX in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt.

  • Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
    • psychosoziale Betreuung und Begleitung bei

    – Gefährdung des Arbeitsplatzes

    – problematischer Kommunikation im Betrieb

    – Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz

    – beruflichem Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung

    – betrieblichem Eingliederungsmanagement und Prävention

    • Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Für Arbeitgebende
    • Beratung bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
    • Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
    • Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen
    • Optimierung der Kommunikation
    • Unterstützung bei Leistungsschwankungen, Fehlzeiten und Konflikten
    • technische oder personelle Optimierung des Arbeitsplatzes
    • Beantragung von Zuschüssen

    Wir beraten bei Bedarf auch Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Mitarbeitervertretungen, Personal- und Betriebsräte sowie Beauftragte der Arbeitgebenden für Schwerbehindertenfragen, BEM-Beauftragte und Betriebs- und Personalärztinnen- und ärzte.

  • Jobcoaching am Arbeitsplatz (AP)

    Jobcoaching AP ist ein definiertes, zeitlich befristetes Unterstützungsangebot, welches in dem Betrieb bzw. der Dienststelle des Arbeitnehmenden stattfindet. Die Leistung dient als (Wieder-) Einstieg in ein Arbeitsverhältnis oder zu dessen Erhalt. Voraussetzung ist in der Regel eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

    Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

    Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt 

    Bundes­arbeits­gemeinschaft der Integrations- und Inklusions­ämter und Haupt­fürsorgestellen (BIH)

    Deutsche Gesellschaft für JobcoachingAP e.V.

    BAG UB Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung

  • Budget für Arbeit

    Menschen mit Behinderungen erhalten durch das Budget für Arbeit die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Es wird somit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ermöglicht. Das Budget für Arbeit ist ein Rechtsanspruch nach § 61 SGB IX. Der IFD Hannover berät interessierte Arbeitgebende und Arbeitnehmende zum Budget für Arbeit und begleitet diese bei der Anbahnung.

    Vorteile für Menschen mit Behinderungen

    • Chance auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt
    • Selbstständiger Verdienst des Lebensunterhalts
    • Unterstützung bei der Einarbeitung und Begleitung am Arbeitsplatz
    • Rückkehrrecht in eine Werkstatt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

    • Erkennbares soziales Engagement
    • Entlastung von Fachkräften
    • Unterstützungsleistung bei der Einarbeitung und Begleitung am Arbeitsplatz
    • Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitnehmerbruttos
    • Bei bereits erfüllter Beschäftigungsquote: Eine Prämie von 250 Euro pro Monat aus Mitteln der Ausgleichsabgabe pro bewilligtes Budget für Arbeit (Grundlage Schwerbehinderten Ausweis)
    • Reduzierung der Ausgleichsabgabe bei noch nicht vorhandener Beschäftigungsquote
Kontakt

Terminanfragen bitte über die Verwaltung Susanne Völckers, 0511 21978-182, ifd@awo-hannover.de

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