Hinweisgebersystem – Einreichung von Hinweisen

Die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. legt großen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Hinweisen zu möglichen gesetzlichen oder internen Verstößen. Unser Handeln im Einklang mit den Werten der AWO ist entscheidend für das Vertrauen unserer Nutzer*innen und Partner. Wir setzen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) um und haben eine interne Meldestelle eingerichtet.
Welche Verstöße können gemeldet werden?

  • Strafrechtliche Verstöße (z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung)
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Rechten von Beschäftigten
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, z. B.:
    • Bekämpfung von Geldwäsche
    • Umweltschutz
    • Lebensmittelsicherheit
    • Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Patientenversorgung
    • Datenschutz

Warum ist das wichtig?
Seriöse Hinweise helfen uns, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden für unser Unternehmen, Mitarbeitende und Geschäftspartner zu vermeiden.

Wer kann Verstöße melden?
Mitarbeitende, Praktikant*innen, Bewerber*innen, ehemalige Mitarbeitende, Dienstleister, Lieferanten sowie deren Mitarbeitende und Freelancer sowie Mitglieder der Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorgane.

Jede Meldung wird vertraulich behandelt. Nachteile für Hinweisgebende werden nicht toleriert.

So erreichen Sie uns:

Digitales Hinweisgebersystem
Über unser Online-Portal können Sie Verstöße anonym melden:
https://aworh-300.hinweis.one/de/

Telefonische Hinweise
Hotline: 0800 88 44 66 84
Erreichbar: Montag–Freitag (außer Feiertage) von 09:00 bis 16:00 Uhr

Postalische Hinweise
Dr. Bittner Consulting GmbH & Co. KG
z. Hd. Dr. Timo Bittner
Podbielskistraße 386
30659 Hannover

Persönliche Hinweise
Sie können einen Hinweis auch im persönlichen Gespräch einreichen.
Dazu stimmen Sie bitte über einen der vorgenannten Meldekanäle einen Termin ab.

Hinweis: Unabhängig vom gewählten Weg erhalten Sie eine Eingangsbestätigung sowie eine Rückmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserem Dienstleister Dr. Bittner Consulting GmbH & Co. KG aufgenommen und anonym an uns weitergeleitet.

Vollständige Anonymität gegenüber dem Dienstleister ist nur über das digitale Hinweisgebersystem möglich.

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