Region Hannover/ Hannover. Ein Polizeieinsatz kann eine akute Gewaltsituation unterbrechen. Für die Betroffenen beginnt danach häufig die Suche nach Sicherheit und Unterstützung. Wie geht es weiter? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es? Wer hilft bei den nächsten Schritten? Seit 20 Jahren arbeiten der BISS Verbund Region Hannover und die Polizei an dieser Schnittstelle eng zusammen, damit Menschen mit diesen Fragen nicht allein bleiben. Ein Fachtag im Haus der Region nahm jetzt die Entwicklung dieser Zusammenarbeit in den Blick – und die Aufgaben, die trotz aller Fortschritte noch vor den beteiligten Einrichtungen liegen.
Unter dem Titel „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt – Was war? Was ist? Was kommt?“ hatten der BISS-Verbund und die Polizeiinspektionen Burgdorf und Garbsen zum fachlichen Austausch eingeladen. Auf dem Programm standen die Geschichte des Gewaltschutzes, das neue Gewalthilfegesetz und die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Dabei ging es auch darum, wie bestehende Hilfen künftig verlässlich ineinandergreifen und bislang unzureichend erreichte Betroffene besser unterstützt werden können. „20 Jahre BISS zeigen: Frühe Hilfe, starke Netzwerke und verlässliche Unterstützung machen den Unterschied. Unser Auftrag bleibt, diese Strukturen weiterzuentwickeln und allen Betroffenen auch künftig schnelle, bedarfsgerechte und wirksame Hilfe zu ermöglichen“, sagte Dr. Charlotte Freund, Leiterin der Abteilung „Frauen und Gleichstellung“ im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. „Solange es auch nur eine Frau, ein Kind, einen Mann gibt, der in einer Gewaltsituation gefangen ist, ist unsere Arbeit nicht beendet“, betonte Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover. „Ich danke den BISS-Frauen von Herzen für ihr großartiges Engagement in dieser wertvollen Arbeit ! Lasst uns weiter mit Mut, Entschlossenheit und Zuversicht dran bleiben, die Lücken zu schliessen. Wir sind auf der richtigen Seite.“
Der proaktive Ansatz der BISS-Beratungsstellen setzt an einer entscheidenden Stelle an: Betroffene müssen nach einem Polizeieinsatz nicht selbst den ersten Kontakt zu einer Beratungsstelle herstellen. Nach der Übermittlung durch die Polizei gehen die Fachkräfte auf sie zu und bieten Unterstützung an. Die Hilfe soll damit auch Menschen erreichen, die von sich aus zunächst keine Beratung suchen würden. Wie sich dieser Ansatz entwickelt hat, zeichnete Sandra Kotlenga von Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklung nach. Ihr Rückblick zeigte, wie eng der Aufbau des Gewaltschutzes mit dem Engagement von Fraueninitiativen, gesellschaftlichen Debatten und rechtlichen Veränderungen verbunden ist. Ab 1976 entstanden die ersten Frauenhäuser und Frauennotrufe in Westdeutschland. Seit 1997 ist Vergewaltigung auch innerhalb der Ehe strafbar. Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2002 wurden weitere rechtliche Möglichkeiten geschaffen, Betroffene vor Gewalt zu schützen.
Auch in Hannover entstanden früh Strukturen, die verschiedene Einrichtungen zusammenführten. 1992 wurde der Runde Tisch gegen Männergewalt gegründet, 1997 folgte das Interventionsprogramm HAIP. In Niedersachsen begann 2002 der Aufbau von BISS-Stellen zunächst in sechs ländlichen Regionen. 2006 wurden sie flächendeckend eingerichtet; zugleich entstand der BISS-Verbund in der Region Hannover. „Gewaltspirale möglichst früh durchbrechen“ lautet eines der Ziele, die von Sandra Kotlenga benannt werden. Ergebnisse der Evaluation des dritten niedersächsischen Landesaktionsplans geben Hinweise darauf, was die Zusammenarbeit bewirkt. In einer landesweiten Befragung mit 573 Teilnehmenden wurde die Kooperation zwischen Polizei und Gewaltschutzeinrichtungen besonders gut bewertet. Ein Abgleich von Polizeidaten und BISS-Falldaten aus den Jahren 2018 bis 2021 zeigte zudem: In mehr als der Hälfte der vermittelten Fälle waren eine Kontaktaufnahme und Beratungsgespräche möglich.
Als wichtige Voraussetzungen für eine funktionierende Zusammenarbeit nennt die Auswertung klare gesetzliche Vorgaben, verbindliche Kooperationsstrukturen sowie das Engagement und die Haltung der Beteiligten vor Ort. Auch beim Umgang mit besonders gefährlichen Fällen können eingespielte örtliche Netzwerke die Abläufe verbessern. Der Rückblick machte zugleich deutlich, wo das Hilfesystem weiterentwickelt werden muss. Die psychosoziale Beratung für Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, wird in der Präsentation als „größter Verbesserungsbedarf“ benannt. Hinzu kommen Schutzlücken für besonders unterstützungsbedürftige Frauen und der notwendige flächendeckende Ausbau von Gewaltschutzberatungsstellen. Für Kinder und Jugendliche stellt sich außerdem die Frage, wie Angebote des Gewaltschutzes und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verlässlich miteinander verbunden werden.
Einen neuen rechtlichen Rahmen für den Ausbau des Hilfesystems schafft das Gewalthilfegesetz. Dorothea Hecht, Referentin Recht bei der Frauenhauskoordinierung, erläuterte die schrittweise Umsetzung. Ab dem 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Die dazwischenliegenden Jahre sind für den Auf- und Ausbau der Angebote vorgesehen. „Kostenfreie Inanspruchnahme der Leistungen für Betroffene wird verbindlich“, hält Hecht in ihrer Präsentation für die Phase ab 2032 fest. Bis dahin müssen unter anderem der Bedarf an Einrichtungen ermittelt, die Finanzierung ausgestaltet und die Voraussetzungen für die Anerkennung von Trägern geregelt werden. Hechts Überblick zeigte außerdem, dass die Umsetzung weit über zusätzliche Plätze hinausgeht: Auch fachliche Anforderungen, Dokumentation, Entwicklungsplanung und die Zuständigkeiten unterschiedlicher Hilfesysteme müssen geklärt werden.
Eine weitere Veränderung im Gewaltschutz stellten zwei Mitarbeitende vom Landeskriminalamt Niedersachsen vor. Ihr Thema war die elektronische Aufenthaltsüberwachung, häufig als elektronische Fußfessel bezeichnet. Beim sogenannten spanischen Modell wird die Überwachung der gefährdenden Person mit einem mobilen Gerät für die gefährdete Person verbunden. Auf diese Weise können Annäherungen erkannt und Warnungen ausgelöst werden. Die vorgestellte Technik umfasst unter anderem Ortung, einen Alarmknopf und Möglichkeiten zur telefonischen Kontaktaufnahme. Die wesentlichen bundesgesetzlichen Regelungen zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes würden zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Damit sollen gerichtlich angeordnete Abstands- und Kontaktverbote in Hochrisikofällen wirksamer überwacht werden können. Auch die LKA-Präsentation sieht den Einsatz bei häuslicher Gewalt in Niedersachsen für 2027 vor.
Neben den Vorträgen bot der Fachtag Gelegenheit, die Zusammenarbeit aus unterschiedlichen beruflichen Perspektiven zu betrachten. Petra Niopek vom Ophelia Beratungszentrum und Johanna Schäfer aus dem Präventionsteam der Polizeidirektion Hannover gestalteten einen Beitrag im Format eines visuellen Podcasts mit BISS und Polizei, bei dem sie aus ihrem beruflichen Alltag erzählten und über ihre Zusammenarbeit zum Schutz von Betroffenen sprachen. Ein „Markt der Möglichkeiten“ bot Raum für die Vorstellung von Projekten und Organisationen. Im World Café stand anschließend die Frage im Mittelpunkt, wie der Gewaltschutz von morgen gestaltet werden kann.
Die Verbindung zwischen Beratungspraxis, Polizei, Verwaltung und Täterarbeit spiegelte sich auch in der Besetzung der abschließenden Podiumsdiskussion wider. Neben Charlotte Freund waren dafür Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten, Franziska Burbulla von der AWO Region Hannover für den BISS-Verbund, Regionssozialdezernentin Anne Spiegel und Steffen Stubenrauch-Kämpfe, Geschäftsführer des Männerbüros, vorgesehen. Gesprochen wurde über den heutigen Stand des Hilfesystems, Prävention, eine „Kultur des Hinschauens“, sowie Entwicklungspotentiale in der Zukunft. Zur Diskussion stand damit auch, wie neue rechtliche und technische Möglichkeiten in der Region in konkrete Hilfe übersetzt werden können – nach einem Polizeieinsatz ebenso wie bei längerfristigem Unterstützungsbedarf.
Redaktion & Fotos: Christian Degener/AWO