Eva Bender (2. von links), SPD-Kandidatin für das Amt der Regionspräsidentin, und Andrea Buhndorf (2.v.r.), SPD-Kandidatin für das Amt der Bürgermeisterin in Burgdorf, wurden von AWO Fachbereichsleitung Katharina Krüger (links), Einrichtungsleitung Ilka Buchmann (3.v.l.) und Dirk von der Osten, Vorstandsvorsitzender der AWO Region, empfangen.

„Nicht die Frauen müssen sich verstecken“

Eva Bender und Andrea Buhndorf besuchen das AWO Frauenhaus Burgdorf. Im Mittelpunkt: das offene Schutzkonzept, der Wohnraummangel und die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Region Hannover/ Burgdorf. Das AWO Frauenhaus Burgdorf verfolgt ein besonderes Schutzkonzept: Seine Adresse ist bekannt, sein Zugang konsequent gesichert. Bei einem Rundgang durch das Haus informierte sich Eva Bender, SPD-Kandidatin für das Amt der Regionspräsidentin, darüber, wie ein offener Standort Schutz und Selbstbestimmung miteinander verbinden kann. Gemeinsam mit Andrea Buhndorf, SPD-Kandidatin für das Amt der Bürgermeisterin in Burgdorf zur Kommunalwahl 2026, und Dirk von der Osten, Vorstandsvorsitzender der AWO Region Hannover, sprach sie mit AWO Fachbereichsleitung Katharina Krüger und Einrichtungsleitung Ilka Buchmann über das Leben im Haus, häusliche Gewalt und die Frage, was nach dem Schutz kommt.

Das Frauenhaus ist rund um die Uhr erreichbar und bietet bis zu zwölf Frauen und 15 Kindern Platz. Manche Frauen melden sich selbst, andere werden durch Beratungsstellen, Polizei oder weitere Fachdienste vermittelt. Vor jeder Aufnahme klären die Fachkräfte in einer Gefährdungseinschätzung, ob das offene Haus für die konkrete Bedrohungslage ausreichend sicher ist. Bei besonders hohem Verfolgungsrisiko bleiben Frauenhäuser mit anonymer Adresse unverzichtbar.

„Ich bin ein ganz großer Fan von diesem Konzept, weil ich sehr viele Vorteile sehe und die Sicherheit für die Frauen trotzdem gewährleistet ist. Wir brauchen gesellschaftlich diesen Perspektivwechsel: Nicht die Frauen, die Gewalt erfahren, müssen sich irgendwo verstecken. Die Täter*innen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und Konsequenzen spüren“, sagte Eva Bender, SPD-Kandidatin für das Amt der Regionspräsidentin.

Die bekannte Adresse gibt den Bewohner*innen ein Stück Freiheit zurück: Sie können selbst entscheiden, wem sie ihren Aufenthaltsort mitteilen. Besonders für ältere Kinder kann das entscheidend sein. Schule, Kita und Freundschaften lassen sich leichter fortführen, wenn nicht jeder Teil des neuen Alltags geheim bleiben muss. Zugleich erhalten die Kinder eigene Unterstützung durch die Fachkräfte, während ihre Mütter in der akuten Krise oft mit Sicherheitsfragen, Behördengängen und der finanziellen Existenzsicherung beschäftigt sind.

Krüger und Buchmann machten deutlich, dass der Weg aus einer Gewaltbeziehung selten geradlinig verläuft. Trennungen brauchen häufig mehrere Anläufe. „Umso wichtiger ist ein unterstützendes Umfeld, gut erreichbare Beratungsstellen und eine Haltung, die Betroffene nicht verurteilt, sondern ihre Handlungsmöglichkeiten stärkt“. so Krüger.

Wie groß der Bedarf ist, zeigt die Hausstatistik für 2025: Insgesamt lebten im vergangenen Jahr 54 Personen im Frauenhaus – 32 Frauen und 22 Kinder. 18 Frauen kamen aus der Region Hannover, elf aus anderen Teilen Niedersachsens und drei aus dem übrigen Bundesgebiet. Die Frauen waren zwischen 18 und 64 Jahre alt; ihr Durchschnittsalter lag bei 37 Jahren.

Die Gewalt ging überwiegend von Partnerinnen oder anderen nahestehenden Personen aus. In 24 Fällen nannten die Bewohnerinnen Partnerinnen oder Expartnerinnen als gewaltausübende Personen, in neun Fällen eine Person aus einer sonstigen Beziehung, etwa aus der eigenen Familie. Mehrfachnennungen waren möglich. Mehrheitlich waren die Täter*innen männlich. Diese Zahlen passen zum Bundestrend: Häusliche Gewalt war auch hier der häufigste Anlass für eine Kontaktaufnahme mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. 2025 verzeichnete das Hilfetelefon 69.526 Beratungen – 14 Prozent mehr als im Vorjahr.

Was die aktuelle Statistik der Burgdorfer Einrichtung auch zeigt: Der Wohnungsmarkt wird zum zweiten Hindernis und erschwert den nächsten Schritt in die Unabhängigkeit. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag 2025 bei 126 Tagen. Der längste Aufenthalt dauerte 491 Tage – deutlich länger als ein Jahr. Von den 24 Frauen, die das Haus im Laufe des Jahres verließen, konnten nur sechs in eine eigene Wohnung ziehen. Sieben wechselten in ein anderes Frauenhaus, drei in eine andere soziale Einrichtung, zwei fanden Unterkunft in ihrem privaten Umfeld; bei sechs blieb das Ziel unbekannt.

Selbst das von der AWO genutzte Übergangswohnen löst den Engpass nur vorübergehend. Auch von dort aus finden Frauen nur schwer eine dauerhafte Wohnung. Im Gespräch wurde deutlich, wie unterschiedlich Kommunen mit den Wohnungsnotfällen umgehen und wie sehr Zuständigkeitsgrenzen eine Vermittlung erschweren können – selbst wenn der passende Wohnort nur wenige Kilometer entfernt liegt. Die Fachkräfte warben deshalb für eine regionsweit abgestimmte Vermittlung und eine verbindliche Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen.

Das Problem zeigt sich bundesweit: Nach der Frauenhaus-Statistik 2025 gelang nur einem Viertel der Bewohner*innen nach dem Aufenthalt der Umzug in eine neue eigene Wohnung. Gleichzeitig waren danach 62 Prozent der Frauen auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen; vor dem Aufenthalt waren es 38 Prozent. Steigende Mieten und Einschnitte bei Sozialleistungen verschärfen damit eine Lage, in der viele Frauen kaum finanzielle Reserven haben.

Für Bender ist deshalb klar: Gewaltschutz, soziale Sicherung und Wohnungspolitik müssen in der Region zusammengedacht werden. Ein sicherer Platz ist der erste Schritt – eine erreichbare eigene Wohnung gehört zur Perspektive danach.

Im Gespräch ging es deshalb auch um die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Ausführungsgesetzes am 7. Juli 2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Er soll unter anderem die Sicherstellungsverantwortung, die Anerkennung und Finanzierung von Einrichtungen sowie Prävention, Vernetzung und Täterarbeit regeln. Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Verantwortung für ein ausreichendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten im Wesentlichen bei den Ländern. Der bundesweite Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung tritt 2032 in Kraft.

Krüger und Buchmann warnten im Gespräch davor, den Zugang zu Schutz durch zusätzliche Nachweispflichten, starre Fristen oder komplizierte Kostenerstattungen zu erschweren. Wenn Frauen nach wenigen Monaten aus Finanzierungsgründen in die Wohnungslosigkeit gedrängt würden, sei das keine Lösung, sondern lediglich eine Verschiebung des Problems. Das Burgdorfer Haus verfüge im Vergleich über gute Rahmenbedingungen. Diese Qualität müsse zum Maßstab werden – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder kommunaler Kassenlage.

Bender und Buhndorf dankten den Mitarbeiter*innen für den offenen Einblick in eine Arbeit, die meist im Verborgenen stattfindet. Die Gesprächsrunde nahm drei klare Aufgaben mit: Schutzangebote verlässlich finanzieren, das Hilfenetz in Stadt und Region eng verzahnen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum verbessern. Denn erst wenn auf die sichere Tür des Frauenhauses eine eigene Wohnung folgt, wird aus Schutz ein wirklicher Neuanfang.

Redaktion & Fotos: Christian Degener/AWO

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