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Migrationserstberatung (MEB)                                              Kontakt

MEBGemäß ihren Leitsätzen versteht die Arbeiterwohlfahrt unter Integrationsförderung, statt Abhängigkeit zu fördern, Menschen mit Migrationshintergrund darin zu unterstützen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten. Entsprechend des Grundsatzprogramms der Arbeiterwohlfahrt haben Politik und Soziale Arbeit die gemeinsame Aufgabe, rechtliche, strukturelle und methodische Bedingungen zu schaffen, die den Eingewanderten eine selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Integration wird als gesellschaftlicher Gestaltungsauftrag formuliert und die Verantwortung für Integrationserfolge bzw. -misserfolge bleibt nicht bei dem/der Einzelnen. Im Integrationsmanagement sieht die Arbeiterwohlfahrt ein innovatives und effektives Instrument, durch Hilfe zur Selbsthilfe die Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von gleichberechtigter Teilhabe an allen sozialen und ökonomischen Ressourcen zu gewährleisten.

In Folge des am 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes ist bundesweit ein einheitliches Integrationsprogramm "Migrationserstberatung" (MEB) - bei organisatorischer und finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - eingerichtet worden. Die Aufgabe der Migrationserstberatung besteht darin, eine individuelle, unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Einreise der Zugewanderten oder der Verfestigung des Aufenthaltes einsetzende, zeitlich bis zur drei Jahren befristete Beratung und Begleitung anzubieten, mit dem Ziel ihren Integrationsprozess zu steuern und zu begleiten.

Zielgruppen:
  • SpätaussiedlerInnen, deren Ehegatten und Abkömmlinge i. S. des BVFG über 27 Jahre, bis zu drei Jahre nach Einreise
  • AusländerInnen über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, i. S. § 44 AufenthG, bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus
  • Teilnehmende der Integrationskurse unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer
  • Bereits länger im Bundesgebiet lebende ZuwanderInnen (AusländerInnen und SpätaussiedlerInnen) über 27 Jahre in konkreten Krisensituationen und bei festgestellten Integrationsbedarf.
Kernaufgaben:
  • Individuelle Integrationsberatung und -begleitung (mehr...)
  • Sozialpädagogische Betreuung während der Integrationskurse (mehr...)
  • Aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken (mehr...)
  • Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden (mehr...)
Für die Arbeiterwohlfahrt sind - bezogen auf alle Segmente der Arbeit im Bereich der Migrationserstberatung - Standards hinsichtlich der angebotenen Dienstleistung von großer Bedeutung. Gerade für hilfesuchende Menschen mit Migrationshintergrund ist dabei die Erreichbarkeit der Beratungsstelle, die freundliche Ansprache, aktives Zuhören, interkulturelle Kompetenz, Erfahrung in der Arbeit mit MigratntInnen, sowie eigener Migrationshintergrund der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie auch eine zielsichere Informationsaufnahme von großer Bedeutung im Beratungsprozess.
"Individuelle Integrationsberatung und -begleitung"
Die AWO sieht in der gelingenden gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten einen besonderen Qualitätsaspekt ihrer Dienstleistungen und ihre sozialpolitische Aufgabe. Im Mittelpunkt der individuellen Integrationsberatung und -begleitung, die von unserem MEB Fachteam mittels des Case Management Verfahrens durchgeführt wird, stehen:
  • Gemeinsame Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive und Erstellung eines realisierbaren Integrationsplanes bzw. einer Integrationsvereinbarung
  • Angebot einer individuellen Förderung für die Erreichung der festgelegten Zielsetzungen
  • Begleitung und Unterstützung der Eigenbeteiligung der Migrantin bzw. des Migranten in den einzelnen Integrationsschritten
Maßstab des Handelns sind die individuellen Bedürfnisse, Erwartungen und eigene Kompetenzen und Fähigkeiten der Zugewanderten.

Zwecks optimaler Implementierung des Case-Management-Verfahrens in die Beratungspraxis ist neben der entsprechenden Schulung aller Migrationserstberaterinnen und -berater ein Qualitätszirkel eingerichtet worden, der sich prozessbegleitend mit der Erarbeitung von Qualitätsstandards für dieses Verfahren beschäftigt.

Der Gesamtprozess der Integrationsbegleitung wird für die Neuzugewanderten transparent gemacht und umfassend mit Klientenbezogenem Datensystem für Migrations- und Integrationsdienste (KiDaMI)dokumentiert.

Die Schritte des Case- Management- Verfahrens

Sondierungsgespräch dient dem Kennenlernen, dem Informationsaustausch, der Erfassung von Problemlagen und dem ggfs. notwendigen Beratungsbedarf. Darüber hinaus findet dabei eine Erläuterung des Gesamtverfahrens statt.

Im nächsten Schritt erfolgt die Erstellung einer individuellen Sozial- und Kompetenzanalyse (Assessment). In standardisierten Einzelgesprächen werden die Ressourcen der Neuzugewanderten, ihre Bildung und beruflicher Werdegang, Stärken und Schwächen, Erwartungen, Bedürfnisbereiche etc. erfasst. Die Ergebnisse des Einschätzungsverfahrens stellen ein wichtiges Fundament für die Integrationsplanung dar.

Bei der Zielsetzung werden konkrete, realistische, messbare kurz-, mittel- und langfristige Integrationsziele vereinbart bzw. schriftlich festgelegt.

In der Handlungsplanung wir ein Förderplan erstellt, der geplante Integrationsmaßnahmen (qualitativ und quantitativ) nach ihrer Priorität mit den jeweiligen Fallbeteiligten/Einrichtungen, Zeitplan und Kontrollterminen ausweist.

Abschluss und Kontrolle einer Integrationsvereinbarung
Eine Integrationsvereinbarung wird auf feiwilliger Basis zwischen dem/r Berater/in und dem/r Neuzuwanderer/in abgeschlossen und dient zur Festlegung von gegenseitigen Verpflichtungen im Eingliederungsprozess. Mit diesem fakultativen Instrument des Integrationsmanagements kann die Motivation der Neuzugewanderten erhöht werden.

Sicherstellung der Umsetzung des Förderplans stellt einen wichtigen Bestandteil der bedarfsorientierten Einzelfallbegleitung dar. Die Planungen in Handlungen werden durch die Neuzugewanderten und die entsprechenden Akteure (staatliche und nichtstaatliche Institutionen / Organisationen) umgesetzt. Der/die Migrationserstberater/in ist im wesentlichen für die Initiierung und Koordinierung der Integrationsmaßnahmen bzw. Sicherung der jeweiligen Kooperationen verantwortlich und sind in ein dichtes Netzwerk der Kooperativen Migrationsarbeit auf kommunaler und auf landesebene eingebunden. Darüber hinaus beinhaltet diese Phase die Unterstützung und das Training der Neuzugewanderten zur Erschließung der vorhandenen Ressourcen im Versorgungsnetz.

Bei der Begleitung und Steuerung sind die Migrationserstberaterinnen und -berater Förderplanmangerinnen und -manager, die grundsätzlich nicht selbst die Hilfestellung erbringen, sondern den Eingliederungsprozess steuern, koordinieren und kontrollieren.

In der Evaluation als Abschlussphase des Case-Management-Vefahrens findet eine Überprüfung der Zielerreichung statt. Bei fehlendem Erfolg werden die Ziele, Integrationsmaßnahmen sowie Verfahrenswege kritisch überprüft.

"Sozialpädagogische Betreuung während der Integrationskurse"
Sozialpädagogische Betreuung richtet sich an die Teilnehmenden der Integrationskurse, unabhängig von ihrer Herkunft und Dauer des Aufenthaltes in Deutschland.
Diese bieten wir vor Ort bei zwei Integrationskursträgern in Form von Offenen Sprechstunden und Terminen nach Vereinbarung sowie im Beratungszentrum an. Einen Bestandteil dieses Aufgabenfeldes bildet Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse.

Um die Teilnehmenden über die Möglichkeit einer Begleitung während der Kurse zu informieren und zu gewinnen, bedarf es einer intensiven Akquise. Beim Beginn jedes einzelnen Kurses bei den drei Integrationskursträgern, mit denen wir kooperieren, führen wir vor Ort eine Gruppenveranstaltung und präsentieren unsere Arbeit bzw. unsere Angebote. Diese Art der persönlichen Ansprache hat sich als sehr sinnvoll erwiesen. Darüber hinaus laden wir die Teilnehmenden in unsere Räume ein, wo wir unsere Migrationserstberatung und die weitergehende Möglichkeiten der Inanspruchnahme der AWO Dienstleistung informieren. Im Sinne des Integrationsprozesses sind wir bestrebt, die AWO Regelangebote bekannt zu machen (Kindertagesstätte, Jugendarbeit, Qualifikationskurse, Seniorenarbeit, Familienbildung u.A.) und somit die ersten Kontakte zu Regelangeboten herzustellen.

"Aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken"
Kooperation und Netzwerkarbeit sind in unterschiedlicher Form für nahezu alle Handlungsfelder des Integrationsmanagements unabdingbar: "Individuelle Migrationserstberatung", "Individuelle Beratung und Begleitung währen der Integrationskurse, Beratung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen.
Kooperation und Netzwerkarbeit dienen schließlich der Transparenz der Angebote und Maßnahmen der infrastrukturellen und individuellen Versorgung von Migrantinnen und Migranten.
Die AWO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste für Migration und Integration sind zur Zeit in folgenden Netzwerken und Arbeitskreisen -teils auch als federführende- aktiv:
Intern: AWO Region Hannover e.V.
  • Migrationsrunde
  • AG- Armut
  • QM-Lenkungsgruppe
  • AG- Diversity
  • Leitungskonferenz
  • Strategierunde
  • KOOP-Ahrbergrunde
Extern
  • Fachhauschuss Migration der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (AGW) in der Region Hannover,
  • Geko AG Migration der AWO Bezierksverbände Hannover, Weser-Ems, Braunschweig,
  • Regionalverbund Hannover der Kooperativen Migratiosarbeit in Niedersachsen (KMN),
  • Arbeitskreis Integration und Migration (AIM),
  • Lenkungskreis des Runden Tisches gegen Diskriminierung in der Landeshaupstadt Hannover,
  • "Trio-Runde" der Jugendmigrationsdienste (JMD) und in
  • verschiednen Stadteilrunden
  • KOOP mit MigrantInnen Selbstorganisationen
  • KOOP mit Trägern der Integrationskurse
Ziel der Kooperationen und Netzwerkarbeit ist nicht nur, eine ressourcenorientierte Versorgung von Migrantinnen und Migranten zu sichern. Es geht auch darum, einer Überversorgung in einzelnen Bereichen entgegen zu wirken. Das setzt zum einen Transparenz, Kooperation und Vernetzung in Teams und die Kooperation im Verband als Träger von Regeleinrichtungen voraus. Dazu gehört aber auch eine verbesserte gemeindeorientierte Kooperation zwischen der AWO und anderen Trägern der Integrationsarbeit sowie mit der kommunalen Verwaltung. Die Fachdienste für Migration und Integration tragen damit zugleich zur interkulturellen Öffnung der Kooperationspartner bei.

"Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden"
Das MEB Fachteam der AWO e.V. Hannover wirkt bei der interkulturellen Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden in verschiedenen Formen mit. Zum einen geschieht dies durch die oben beschriebene aktive Mitarbeit in Netzwerken bzw. in kommunalen Handlungsfeldern. Es wird darauf hingewirkt, dass der Aspekt der Interkulturalität bei der inhaltlichen Gestaltung der Arbeit besondere Berücksichtigung findet. Einen wichtigen Ausgangspunkt bilden dabei die Erfahrungen und Ergebnisse, die im Rahmen des im vollen Gange laufenden Prozesses der interkulturellen Öffnung bei der AWO Region Hannover e.V. gewonnenen werden. Zum anderen werden Regeldiensten maßgeschneiderte Seminare nach dem Trainingsprogramm "Eine Welt der Vielfalt" angeboten. Es handelt sich um ein Sensibilisierungs- und Aktionsprogramm, das sich mit jeder Form von Rassismus und Intoleranz gegenüber Differenzen beschäftigt.

AnsprechsparterInnen:

Leitung: Slobodanka Sljoka
Tel.: 0511/21 978-142
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: slobodanka.sljoka@awo-hannover.de

Verwaltung/Anmeldung: Teweldebrhan Tesfazghi
Beratungszentrum für Integrations- und Migrationsfragen (BIM)
Deisterstrasse 85 A
30449 Hannover
Tel.: 0511/21 978-140
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: bim@awo-hannover.de

Beraterinnen und Berater:

Nezir Begovic
Tel.: 0511/21 978-138
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: nezir.begovic@awo-hannover.de

Hatice Flörchinger
Tel.: 0511/21 978-135
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: hatice.flörchinger@awo-hannover.de

Mercedes Menke
Tel.: 0511/21 978-191
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: mercedes.menke@awo-hannover.de

Dogan Yavuz
Tel.: 0511/21 978-133
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: dogan.yavuz@awo-hannover.de

Weitere Standorte:

Integrations- und Migrationsberatung in Garbsen
Kemal Dinc
Stadt Garbsen/Rathaus
-Sozialamt- Zimmer A.O.21
Rathausplatz1
30823 Garbsen
Tel.: 05131/707 248
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: kemal.dinc@garbsen.de

Integrations- und Migrationsberatung in Lehrte
Kemal Dinc
Rathausplatz 1
301257 Lehrte
Tel: 05132/50 52 35
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: Dinc@lehrte.de

Integrations- und Migrationsberatung in Langenhagen
Hatice Flörchinger
Konrad – Adenauer-Str. 15
30853 Langenhagen
Tel.: 0511/ 7307 97 87
Fax: 0511/21978-150
E-Mail: hatice.floerchinger@awo-hannover.de



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